Hörgeräte sind wahre Wunderwerke der Technik. Sie sind winzig klein und werden immer leistungsstärker. Welches das richtige Hörsystem für Sie ist, lässt sich am besten in einem Beratungsgespräch herausfinden.
Immer mehr Menschen mit Hörschwäche entscheiden sich für die sogenannte "offene Versorgung". Sie sind unauffällig, einfach zu handhaben und angenehm zu tragen.
Die offene Versorgung kombiniert das Beste aus HdO- und IdO-Technik: Der Schallaustritt verschwindet diskret im Ohr während die leistungsstarke Technik unauffälliger denn je hinter dem Ohr sitzt. Bei der Anpassung dieser Hörsysteme setzen Sie lediglich ein winziges Kabel in den Gehörgang. Die natürlichen Gegebenheiten des äußeren Gehörgangs werden so erhalten. Ein kleines, weitgehend offenes Ohrstück sorgt im Gehörgang für ein freies und leichtes Tragegefühl sowie ein authentisches Klangerlebnis. Das Ohr wird besser belüftet und es können sich weder Wärmestau noch Feuchtigkeit bilden.
Ob Im-Ohr- oder Hinter- dem-Ohr- Geräte, wir bieten Ihnen ein umfangreiches Programm aller führenden Hersteller. Vom Basisgerät bis zum Premiumsystem haben wir für Sie die individuelle Lösung. Sie finden Unterstützung im Gespräch mit Freunden, in der Konferenz und am Arbeitsplatz. Bis hin zur Kopplung an Ihr Handy gibt es für jede Situation die passende Hörlösung.
Und das Beste ist, Sie können die Geräte in Ihrer gewohnten Umgebung ganz unverbindlich testen. Nehmen Sie sich Zeit für eine persönliche Beratung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren ausgebildeten Hörakustikern.
Geschulte und motivierte Hörakustiker nehmen sich viel Zeit für Ihre individuelle Befragung und Beratung. Dabei werden bei der Wahl Ihres Hörsystems Ihre ganz persönlichen Hörbedürfnisse und Lebensgewohnheiten berücksichtigt. Ob die Art der Bauform, die enthaltene Technik, bis hin zur Farbe - am Ende haben wir bestimmt genau Ihr Lieblings-Hörsystem gefunden.
Nach einer ausführlichen Beratung durch unser qualifiziertes Personal stellen wir Ihnen verschiedene Hörsysteme aus unterschiedlichen Preisklassen vor. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gibt es Hörsysteme, die für Sie sogar zuzahlungsfrei sind. Lediglich eine Rezeptgebühr von 10 Euro ist bei den gesetzlichen Krankenkassen aufzuwenden. Modelle, die Ihnen noch mehr Hörkomfort und die Vernetzung mit anderen Geräten ermöglichen führen zu einer Aufzahlung.
Voraussetzung ist, dass der HNO-Arzt aufgrund des Grades der Hörminderung eine Hörhilfe verordnet hat. Dabei muss nach den Kriterien der gesetzlichen Krankenkassen der Hörverlust im Bereich der Hauptfrequenzen in dem Bereich von 500 und 4.000 Hertz liegen.
Zudem wird ein sogenannter “Sprachhörtest” durchgeführt. Ergibt dieser Test, dass die Verstehensquote unter 80 Prozent liegt, so wird die Schwerhörigkeit ärztlich attestiert.
Seit dem 01. November 2013 gelten neue Festbeträge für die Zuschüsse für Hörgeräte. Gesetzlich Versicherte müssen angemessen versorgt sein und die Versorgung hat dem Stand der Technik zu entsprechen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die Hörhilfe bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Festbetrag) zu übernehmen. Dieser liegt derzeit bei rund 700 €.
Die Hörgeräte, die zu diesem Preis erhältlich sind, erfüllen die erforderliche Grundausstattung. Allerdings schreitet die Entwicklung moderner Geräte schnell voran – verschiedene Komfortfunktionen wie drahtlose Verbindungen mit Smartphone und Fernsehgerät oder ein breiteres Klangspektrum zur Individualisierung haben einen höheren Preis. Entscheidend sind Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen - dazu beraten wir Sie gern umfangreich und ermitteln mit Ihnen die für Sie optimale Lösung.
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Wir beraten Sie jederzeit gern!